Allgemeine Geschäftsbedingungen von ANYBRAND

1. Geltungsbereich

1.1. Die Lieferungen, Leistungen, Angebote von ANYBRAND erfolgen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die ANYBRAND mit den Vertragspartner (im Folgenden auch „Auftraggeber“ bzw. „Käufer“ genannt) über die von ANYBRAND angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2. Auch wenn ANYBRAND im Einzelfall nicht widerspricht, finden die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter keine Anwendung. Selbst wenn ANYBRAND auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Angebote & Verträge

2.1. Die Angebote von ANYBRAND sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann ANYBRAND innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. Bei Bestellungen über das Internet wird ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und ANYBRAND geschlossen, wenn ANYBRAND die Bestellung annimmt. Dies geschieht durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Absendung der Ware. Die Zusendung einer Bestellbestätigung ist grundsätzlich keine Annahmeerklärung von ANYBRAND, sondern dient ausschließlich der Bestätigung des Eingangs der Bestellung des Auftraggebers.

2.2. Für Die Rechtsbeziehung zwischen ANYBRAND und dem Auftraggeber ist der schriftlich abgeschlossene Kaufvertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen maßgeblich.

Dieser gibt alle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand. Mündliche Zusagen vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Vereinbarungen der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von ANYBRAND nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

2.4. Angaben von ANYBRAND zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

3. Preise & Zahlungsmodalitäten

3.1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

3.2. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von ANYBRAND zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von ANYBRAND (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

3.3. Die Lieferung der Ware erfolgt gegen Vorauskasse, es sei denn eine andere Zahlungsmodalität wurde zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart. Bei Zahlung auf Rechnung sind Rechnungsbeträge innerhalb von vierzehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ANYBRAND. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

3.4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder das Zurückhalten von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.5. ANYBRAND ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von ANYBRAND durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. 4. Lieferung und Lieferzeit, Druckreiferklärungen

4. Druckfreigabe, Lieferung & Lieferzeiten

4.1. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk.

4.2. Die von ANYBRAND gestellten Fristen und Termine für Lieferung und Leistungen gelten stets nur als annähernd. Werden feste Fristen bzw. feste Termine zugesagt oder vereinbart, dann gelten diese.

4.3. ANYBRAND kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen ANYBRAND gegenüber nicht nachkommt.

4.4. ANYBRAND haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die ANYBRAND nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse ANYBRAND die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist ANYBRAND zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber ANYBRAND vom Vertrag zurücktreten.

4.5. ANYBRAND ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

4.6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind zulässig. Im Falle der Mehr- oder Minderlieferungen schuldet der Auftraggeber, bei unverzüglicher Anzeige der Mehr- oder Minderlieferungen nach § 377 HGB, nur den Kaufpreis für die tatsächlich gelieferte Warenmenge. Mehr- oder Minderlieferungen sind branchenüblich und berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

4.7. Gerät ANYBRAND mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von ANYBRAND auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 7. dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

4.8. Der Auftraggeber erhält vor der Herstellung der bestellten Ware einen Druckskizze. Die Vertragsmäßigkeit der Druckskizze ist vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen und im Falle der Vertragsmäßigkeit freizugeben - Druckreifeerklärung. Die Freigabe bezieht sich auch auf das in der Druckskizze enthaltenen Zubehör. Mit der Freigabe der Druckskizze geht die Gefahr von etwaigen Druckfehlern, welche auf eine fehlerhafte Druckskizze zurückzuführen sind, auf den Auftraggeber über. Einzig davon ausgenommen sind Druckfehler die erst nach der Freigabe durch den Auftraggeber im anschließenden Produktionsvorgang erkannt wurden bzw. entstanden sind.

5. Abnahme, Verpackung, Übergang der Gefahr und Versand

5.1. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von ANYBRAND, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Auftraggeber trägt die Versandkosten.

5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder ANYBRAND noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und ANYBRAND dies dem Auftraggeber angezeigt hat.

5.3. ANYBRAND schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von ANYBRAND genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.

5.4. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch ANYBRAND betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

5.5. Die Sendung wird von ANYBRAND nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

5.6. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

- die Lieferung abgeschlossen ist,

- ANYBRAND dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Ziffer 5. mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,

- seit der Lieferung zwölf Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat und in diesem Fall seit Lieferung sechs Werktage vergangen sind und

- der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines von ANYBRAND angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat. 6. Gewährleistung, Sachmängel

6. Gewährleistung

6.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

6.2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn ANYBRAND nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Mängelrüge ANYBRAND nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von ANYBRAND ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an ANYBRAND zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet ANYBRAND die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

6.3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist ANYBRAND nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

6.4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von ANYBRAND, kann der Auftraggeber unter den in Ziffer 7. bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

6.5. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die ANYBRAND aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird ANYBRAND nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen ANYBRAND bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen ANYBRAND gehemmt.

6.6. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von ANYBRAND den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

6.7. Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. 7. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

7. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

7.1. Die Haftung von ANYBRAND auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 7. eingeschränkt.

7.2. ANYBRAND haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

7.3. Die Haftung von ANYBRAND wegen Lieferverzugs ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von 10 % des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.

7.4. Soweit ANYBRAND gemäß Ziffer 7. in anderen Fällen als den unter Absatz h. genannten dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die ANYBRAND bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die ANYBRAND bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

7.5. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von ANYBRAND für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 500.000,00 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

7.6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ANYBRAND.

7.7. Soweit ANYBRAND technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

7.8. Die Einschränkungen dieser Ziffer 7. gelten nicht für die Haftung von ANYBRAND wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt-Haftungsgesetz. 8. Eigentumsvorbehalt

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von ANYBRAND gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).

8.2. Die von ANYBRAND an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von ANYBRAND. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt. c. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für ANYBRAND.

8.4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (siehe unten Absatz 0) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

8.5. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an ANYBRAND ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. ANYBRAND ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an ANYBRAND abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. ANYBRAND darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

8.6. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum von ANYBRAND hinweisen und ANYBRAND hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, ANYBRAND die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber ANYBRAND.

8.7. ANYBRAND wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei ANYBRAND.

8.8. Tritt ANYBRAND bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück („Verwertungsfall“), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. 9. Sonstige Bestimmungen

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Für Inhalte auf Internetseiten, auf die wir verlinken, übernehmen wir keine Haftung. ANYBRAND macht sich die Inhalte der verlinkten Seiten nicht zu eigen und übernimmt keinerlei Gewähr für deren Aktualität, Vollständigkeit, Qualität, Korrektheit etc.

9.2. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jedem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an von ANYBRAND erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei ANYBRAND.

9.3. ANYBRAND ist als Händler, gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei ANYBRAND gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen. Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Das Batteriegesetz verpflichtet alle Endverbraucher, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Falls ein Auftraggeber Batterien und Akkus an ANYBRAND zurücksenden möchte, sollte auf eine ausreichende Frankierung der Sendung geachtet werden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, diese dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Diese Zeichen finden sich auf Schadstoff haltigen Batterien und Akkus: Pb = Batterie/Akku enthält Blei; Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium; Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber.

9.4. Umfasst eine Bestellung alkoholische Getränke oder Tabakwaren, so bestätigt der Kunde mit Absenden dieser Bestellung, dass er das zum Erwerb gesetzlich erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte, volljährige Person die Ware entgegen nimmt. 10. Schlussbestimmungen

10. Rückgabe und Erstattung

Für Unternehmen gilt: Der Käufer muss gemäß § 377 HGB die gelieferte Ware unverzüglich überprüfen und etwaige Mängel anzeigen, um seine Gewährleistungsansprüche nicht zu verlieren. Gelieferte Waren werden nur nach einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Käufer und ANYBRAND zurückgenommen. Waren, die auf Wunsch des Käufers mit einer Werbeanbringung versehen wurden, werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Es sein denn, die Bestimmungen des Punktes 4 „Druckfreigabe, Lieferung & Lieferzeiten“ und/oder des Punktes 6 „Gewährleistung“ unserer AGB sind anwendbar. Die Rücksendungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Unfreie Rücksendungen werden von der ANYBRAND nicht angenommen. Es besteht kein Anspruch auf eine erneute Zusendung der Ware. Muster können nur gegen Rechnung geliefert werden. Ein Rückgaberecht für Muster besteht nicht, es sei denn, es gelten die Bestimmungen des Punktes 6 „Gewährleistung“ unserer AGB. Die Bearbeitung Ihrer Reklamationsanfrage beansprucht in der Regel zwei bis drei Werktage. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei ANYBRAND. Sie erreichen uns auch per Mail an service@ANYBRAND.com oder per Telefon +49 (0) 6466-9140-0

Für Verbraucher gilt: Wenn Sie bei der Anlieferung Ihrer Ware offensichtliche Transportschäden feststellen, bitten wir Sie, solche Fehler möglichst direkt beim Zusteller zu reklamieren und sich schnell mit uns in Verbindung zu setzen. Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, bleiben auch unangetastet, wenn Sie die Reklamation und/oder Kontaktaufnahme versäumen. Sie würden uns allerdings helfen, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung durchzusetzen. Die Bearbeitung Ihrer Reklamationsanfrage beansprucht in der Regel zwei bis drei Werktage. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei ANYBRAND. Sie erreichen uns auch per Mail an service@ANYBRAND.com oder per Telefon +49 (0) 6466-9140-0.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher genießen das gesetzliche Widerrufsrecht, wie es in der Widerrufsbelehrung festgeschrieben ist. Wenn der Kunde Unternehmer ist oder im Auftrag eines Unternehmens handelt (§14 BGB), wird kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. §312g BGB i. V. m. §355 BGB eingeräumt. Das Widerrufsrecht trifft nur auf Verbraucher im Sinne des §13 BGB zu: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.“

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

ANYBRAND GmbH, Neue Landstraße 8, 35232 Dautphetal, Deutschland Telefon: +49 (0) 6466-9140-0, www.ANYBRAND.com, welcome@ANYBRAND.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an ANYBRAND, Rücksendung, Stapenhorststraße 85, 33615 Bielefeld zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Die Kosten für nicht paketversandfähige Waren werden auf höchstens etwa 80 EUR geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:

zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde; zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat; zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen; zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden; zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An ANYBRAND GmbH, Neue Landstraße 8, 35232 Dautphetal, Deutschland Telefon: +49 (0) 6466-9140-0, www.ANYBRAND.com, welcome@ANYBRAND.com

Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/ erhalten am (*)

- Name des/ der Verbraucher(s)?

- Anschrift des/ der Verbraucher(s)?

- Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

__________________ (*) Unzutreffendes streichen

12. Schlussbestimmungen

12.1. Die Beziehungen zwischen ANYBRAND und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

12.2. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen ANYBRAND und dem Auftraggeber nach Wahl von ANYBRAND ist Marburg oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen ANYBRAND ist in diesen Fällen jedoch Bielefeld ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

12.3. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

Stand (April 2016)