Schutz vor SARS-CoV-2: Das sind die neuen Arbeitsschutz-Standards

Ab sofort müssen Betriebe Gesichtsmasken für Mitarbeiter, Kunden und Dienstleister bereitstellen, wenn das Einhalten des Sicherheitsabstandes nicht machbar ist –   einer der vielen wichtigen Punkte der jetzt vom Kabinett verabschiedeten neuen Arbeitsschutzregelungen.

„Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz. Wichtig ist, dass wir bundesweit klare und verbindliche Standards haben. Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu den von ihm vorgestellten an die Corona-Pandemie angepassten Regelungen.

Danach soll ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 beschreibt,  den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen die Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards  unterstützen.

Niemals krank zur Arbeit: So streng sind die neuen Regelungen

Und so sehen die konkreten Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise aus:

  • Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten  - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen.
  • In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
  • Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben.
  • Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.
  • Niemals krank zur Arbeit!
  • Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
  • Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
  • In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
  • Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
  • Wo die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes oder Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber Mund-Nase-Bedeckungen für die Beschäftigten zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für alle Personen, die Zugang zu dessen Räumlichkeiten haben -  Kunden oder Dienstleister.
  • Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer "Nies- und Husten-Etikette" bei der Arbeit wird besonders geachtet.

Schützen Sie jetzt Ihre Mitarbeiter und Kunden mit Masken von ANYBRAND

Aufgrund dieser neuen Arbeitsschutzregelungen ist es jetzt wichtiger denn je, für Mitarbeiter, Kunden oder Dienstleister Gesichts-Masken zur Verfügung zu stellen. Bei ANYBRAND haben wir verschiedene Masken-Modelle aus verschiedenen Materialien im Angebot, die dabei helfen können, sich und andere vor Ansteckung durch Tröpfcheninfektion zu schützen. Immerhin kann das Tragen solcher Gesichtschutze zur Eindämmung der Pandemie beitragen.

Gesichtsschutz-Masken aus Baumwolle, Vlies oder weicher Evolon® -Faser

Bei uns können Sie den Schutz wählen, der sich am besten für Ihre Bedürfnisse als Unternehmen oder Organisation eignet. Wir bieten sowohl Einmal-Wegwerf-Masken aus Vlies also auch Mund-Nasen—Schutz an, der sich mehrfach verwenden und waschen lässt. Mit der 3-lagigen Einweg-Gesichtsmaske aus Vlies mit Ohrschlaufe werden keine Krankheitserreger ausgestoßen oder eingeatmet. Mit einer bakteriellen Filterleistung von  95% nach EU-Norm verfügt diese nicht sterile Maske über einen hohen Hygiene-Standard. Wenn es wiederverwendbare Masken sein sollen, dann eignet sich beispielsweise unser Mund-Nasen-Schutz aus doppellagigem EVOLON® . Er ist wiederverwendbar, extra weich und hautsympathisch.

 Stoffmaske Evolon

Gesichtsmasken bedruckbar aus Baumwolle und klinischer Baumwolle

 Gesundheitsexperten empfehlen Benutzern, die die Maske im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verwenden, diese bei Durchfeuchtung sofort zu wechseln. Gebrauchte Masken sollten kontaminationssicher aufbewahrt werden bevor sie in der Waschmaschine gereinigt werden. Um sich nicht mit Viren und Bakterien zu kontaminieren, ist es ratsam, sich die Hände vor Aufsetzen und nach Absetzen oder Berührung der Maske sorgfältig zu waschen.

Wichtig: Diese Maske ist ausschließlich für eine private Benutzung gedacht. Sie dient nicht als Schutz vor Infektionen und anderen Schadstoffen. Als Arbeitsschutz für Personal im Gesundheitswesen oder sonstigen Bereichen ist sie ausdrücklich nicht geeignet. Wird diese Mund-Nasen-Masken trotzdem als Schutz zweckentfremdet, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.

Bild: unsplash